Staatliche Unterstützung sichern. - Wir beraten Sie gern!
Im Rahmen der „Bildungsprämie“ bietet die Bundesregierung einen Prämiengutschein an, damit die Bereitschaft, eine Weiterbildung zu absolvieren, gefördert wird. Eine Förderung ist mit bis zu 500 Euro möglich! Personen, die mind. 15 h/Woche erwerbstätig sind und deren Bruttoeinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschreiten, kann der Prämiengutschein gewährt werden.
Diese staatlichen Zuschüsse können bei der Teilnahme an unseren zertifizierten Aus- und Fortbildungen genutzt werden.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Bildungsprämie: beim Bundesministerium.
Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Kalenderjahr möglich.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GFAW zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.
Der Bildungs- und Aktivierungsgutschein der Arbeitsagentur/Jobcenter unterstützt Arbeitssuchende durch die Förderung beruflicher Weiterbildung bzw. beim Bewerbungstraining. Die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen werden bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen zu 100 % übernommen.