Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Arnstädter Bildungswerk e. V.
Rudolf-Breitscheid-Str. 45
99334 Ichtershausen


Das BDSG schreibt im §4g vor, dass die Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle:
Arnstädter Bildungswerk e.V.

2. Leiter der verantwortlichen Stelle:
Herr U. Kämpf, Geschäftsführer

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Arnstädter Bildungswerk e.V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 45
99334 Ichtershausen


4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:

Einrichtung und Durchführung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen nach SGB II und SGB III und anderen arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen im Auftrag der Agentur für Arbeit Erfurt, ARGE SGB II Ilmkreis u.a. Auftraggeber.

Die Speicherung und automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke sowie zur Verwaltung der Teilnehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen.


5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen:

Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Kunden / Teilnehmer bzw. Interessenten / Bewerber für Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Lehrer, Dozenten, Ausbilder, Anleiter, Sozialpädagogen
  • Leiter, technische, bürotechnische und buchhalterische Mitarbeiter 
  • Mitarbeiter von Kooperationspartnern in gemeinsamen Projekten

6. Daten oder Datenkategorien

  • Adressdaten, Sozialversicherungsdaten
  • Bankverbindungen
  • Daten zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Vereinbarungen
  • Abrechnungs- und Leistungsdaten
  • Kontaktdaten sowie Betreuungsinformationen

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
    (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagenturen, ARGE, Kammern).
  • Interne Stellen / Mitarbeiter, die an der Ausführung der jeweiligen Arbeitsprozesse beteiligt sind (z. B. Projektleiter, Buchhaltung, Sekretariat, Lehrer, Ausbilder).
  • Externe Partner (Bildungsträger, Praktikumsbetriebe, Dienstleister) entsprechend § 11 BDSG.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 4. genannten Zwecke weggefallen sind.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.


Ichtershausen, 01.01.2009

Katzenberger, Datenschutzbeauftragte
Kämpf, Geschäftsführer

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